So schaffen Sie den Neuanfang nach Trennung!

Labyrinth, Lösungsweg, Ausweg
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Sie wollen sich trennen oder haben gerade eine Trennung hinter sich?

Dann stehen Sie wahrscheinlich vor einem Berg von Problemen und wissen nicht, wie Sie diese bewältigen sollen?!

Im Folgenden zeige ich Ihnen einige Wege und Schritte, die Ihnen helfen werden, Ihren Neuanfang erfolgreich zu gestalten.

Neuanfang nach Trennung:

So gelingt er!

Zunächst einmal sollten Sie im Zuge einer Trennung wichtige Versicherungsunterlagen und Dokumente zumindest in Kopie in Ihren Besitz bringen.

Denken Sie auch daran, die Kontenvollmacht des Partners  über das eigene Konto zu widerrufen, bzw. richten Sie sich ein eigenes Konto ein, wenn bisher ein gemeinsames Konto vorhanden war.

Sichern Sie Nachweise über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehegatten. Kopieren Sie bspw. seine Lohnabrechnungen, Aktiendepotauszüge, Sparbücher, private Konten, Steuererklärungen und Bescheide, etc.

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Online-Scheidung in Deutschland – Wie funktioniert die überhaupt?

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Wenn Sie den Begriff „Online-Scheidung“ bei Google eingeben, erhalten Sie über sieben Millionen Treffer und finden -zig Kanzleien, die damit werben, dass die Online-Scheidung schneller, billiger und bequemer ist. Wenn Sie die einzelnen Werbetexte der Kanzleien lesen, sind Sie hinterher wahrscheinlich noch verwirrter als vorher. Ich will ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.

 

Was versteckt sich eigentlich
hinter dem Begriff „Online-Scheidung“?

Um einem Irrtum gleich einmal vorzubeugen:

Die Scheidung selbst erfolgt ganz normal und klassisch vor dem Familiengericht. Die Eheleute müssen zu dem Scheidungstermin persönlich anwesend sein und werden zu den Scheidungsvoraussetzungen (Vollendung des Trennungsjahres) angehört. Der Versorgungsausgleich wird ggf. noch kurz erörtert und dann verkündet der Familienrichter die Scheidung. Das dauert zumeist nicht mehr als 15 Minuten.

Online erfolgt nur die vorherige Korrespondenz mit Ihrem Anwalt. Sie füllen alle notwendigen Formulare zuhause aus und schicken diese per Mausklick oder auch mit der Post an Ihren Anwalt. Bei Nachfragen kontaktieren Sie Ihren Anwalt via Email, Telefon oder – wenn derAnwalt das anbietet – auch per Skype.

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Sind Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen bei Rechtsänderung abänderbar?

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Rechtshilfe
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Was ist, wenn sich die Rechtslage ändert und ein Ehepartner den „alten“ Ehevertrag oder die Scheidungsfolgenvereinbarung gerne an die neue Rechtslage anpassen möchte?

Diese Frage stellt sich angesichts der häufigen Gesetzesänderungen Eheleuten, die vor Jahren einen Ehevertrag/eine Scheidungsfolgenvereinbarung auf der Basis des zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechts abgeschlossen haben, oftmals.

Insbesondere die mit der Einführung des § 1578b BGB zum 1.01.2008 geschaffene Möglichkeit der Befristung und Begrenzung von Unterhaltsansprüchen hat eine Welle von Abänderungsverfahren bedingt.

Die Änderung der Rechtslage ermöglicht grundsätzlich die Anpassung eines titulierten Anspruchs nach § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage). Ob dann jedoch der Vertrag tatsächlich abgeändert wird hängt davon ab, ob, unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage und der damaligen Lebensumstände der Eheleute, eine Befristung oder Begrenzung des Unterhalts hätte erfolgen können. Lagen bspw. sogenannte „ehebedingte Nachteile“ vor, ist eine Befristung des Unterhalts auch unter Berücksichtigung des § 1578b BGB ausgeschlossen. Allerdings ist auch in solchen Fällen die Herabsetzung des Unterhalts auf den „angemessenen Lebensbedarf“, der sich an der (fiktiven) Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten ohne Eheschließung und ggf. Kindererziehung orientiert, möglich und wird auch vermehrt praktiziert.

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Patchwork-Familien

Patchwork-Familien und die mit dieser Familienstruktur verbundenen Probleme

In den Patchwork-Familien leben Erwachsene mit Kindern aus früheren Beziehungen zusammen. Auch ich selbst bin schon Patchwork-Familien-erprobt und kenne die damit verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Probleme.Inzwischen wird mehr als jede dritte Ehe geschieden. Oft sind Kinder von diesen Trennungen betroffen. So kommt es, dass inzwischen die Patchwork-Familie der dritthäufigste Familientyp nach der „Kernfamilie“ und den Alleinerziehenden ist.

Gerade für Kinder ist es oft schwierig, eine solche neue Familie zu akzeptiern. Sie wollen ja eigentlich, dass ihre „richtige“ Mama und ihr „richtiger“ Papa wieder mit ihnen zusammenleben. Geht das schon nicht, so wollen sie wenigstens den Elternteil, bei dem sie leben, für sich alleine haben. Bei Kindern ab ca. 6 Jahren kommen auch oft noch schwere Loyalitätskonflikte hinzu. Sie fühlen sich wie „Verräter“ an dem nicht mit ihnen zusammenlebenden Elternteil, wenn sie den Stiefelternteil mögen. Hier gilt es Geduld und Durchhaltevermögen zu zeigen.

 

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Nutzungsentschädigung für Wohnung oder Haus.

Family waving goodbye to father leaving for a trip
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Was kann ich nach der Trennung von meinem Ehepartner dafür verlangen, dass er/sie in dem Haus wohnt, das uns beiden oder sogar mir allein gehört?

Diese Frage stellen sich viele Ehepartner, wenn sie anlässlich ihrer Trennung aus dem Haus oder der Eigentumswohnung, die sie mit ihrem Partner zusammen gekauft oder gebaut haben, aussziehen, während der Partner dort wohnen bleibt.

Oft ist es in diesen Fällen die Frau, die mit den gemeinsamen Kindern im Haus wohnen bleibt. Dann muß der Ehemann, der nicht nur darauf verzichtet, in dem Haus zu wohnen für das er die Darlehensraten trägt, auch noch Unterhalt zahlen. Soweit es sich um Kindesunterhalt handelt tut er sich da wahrscheinlich noch nicht so schwer, aber wenn die Frau Trennungsunterhalt geltend macht und es sich gleichzeitig im Haus gutgehen lässt, dann macht sich doch ein gewisser Unmut breit.

Unklug ist es in solchen Fällen zu demonstrieren, dass man immer noch Herr über das Haus ist und demonstrativ einen Teil seiner Sachen dort zu lassen. Auch den Schlüssel nicht herauszugeben ist nicht so klug. Solange nämlich eine Überlassung des Hauses zur Alleinnutzung nicht festgestellt werden kann, gibt es auch keine entgeldliche Nutzungsentschädigung

Doch was kann ich konkret verlangen?

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Eheleute als Gesamtschuldner

Piggy bank drowning in debt - savings to risk
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Wie werden Schulden nach der Trennung aufgeteilt?

Was geschieht mit Ihren Schulden, wenn Sie sich trennen?

Diese Frage möchte ich in der Folge beantworten und mit weit verbreiteten Irrtümern aufräumen.

Grundsätzlich gilt:

Jeder haftet nur für seine Schulden, d. h. für Schulden zu deren Rückzahlung er sich gegenüber dem/ den Gläubiger/-n verpflichtet hat.

Dies gilt für jeden, auch für Eheleute, die keinen Ehevertrag geschlossen und keine Gütertrennung vereinbart haben.

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Betreuungsunterhalt nach 3 Jahren

Mutter und Tochter blasen Seifenblasen im Garten
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Wann und unter welchen Voraussetzungen Betreuungsunterhalt auch über das 3. Lebensjahr des Kindes zu zahlen ist.

Hier: Muß ich als Mutter von Kindern über 3 Jahren einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen?

Die Antwort: Wenn Sie wissen, was die maßgeblichen Beurteilungskriterien sind und entsprechend vortragen sehr wahrscheinlich nicht.

In meinem folgenden Artikel beschäftige ich mich mit der Frage, in welchem Umfang eine Erwerbstätigkeit nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes geschuldet ist und ob noch ein Unterhaltsanspruch besteht, wenn mehr gearbeitet wird, als tatsächlich geschuldet ist.

Bereits in einem früheren Blogartikel hatte ich ausgeführt, wann nachehelicher Unterhalt zu zahlen ist und, dass Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB in bestimmten Fällen auch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus verlangt werden kann.

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Die Teilungsversteigerung – Chancen und Risiken

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Überblick:

Wenn Eheleute sich trennen und ein gemeinsames Haus haben, dann entsteht nach der Trennung oft ein erbitterter Streit darum, wer in dem Haus wohnen bleiben darf und was auf Dauer damit passieren soll. Zumeist ist es so, dass, wenn gemeinsame Kinder da sind, zunächst die Frau mit diesen in dem Haus wohnen bleibt. Der Mann, der ausgezogen ist, hat dann allerdings auf lange Sicht wenig Interesse daran, die Immobilie, in der sein Geld gebunden ist, zu behalten. Erst recht dann nicht, wenn, wie in den meisten Fällen, noch Verbindlichkeiten in Form von Darlehen darauf lasten und er diese monatlich abstottert.

Die Ehefrau hingegen, die weiter mit den Kindern im Haus wohnt, möchte diesen Zustand meist dauerhaft beibehalten.

Doch was kann der Ehepartner, der das Haus als Klotz am Bein sieht, tun um zu erreichen, dass ein Verkauf stattfindet und er an sein Geld kommt?

Eine andere Konstellation ist diejenige, dass ein Ehegatte das Hausgrundstück in Alleineigentum erwerben möchte, der andere Ehepartner jedoch seinen Anteil überhaupt nicht oder nicht unter den angebotenen Bedingungen verkaufen möchte.

Wie kann der interessierte Ehepartner hier zu Alleineigentum kommen?

Solch unterschiedliche Interessen, die dazu führen, dass sich Miteigentümer einer Immobilie nicht auf einen freien Verkauf einigen können, gibt es auch in anderen Konstellationen, wie bspw. in Erbengemeinschaften.

Hier möchte ich jedoch speziell auf die Problematik der Auseinandersetzung eines Eigenheimes nach Trennung der Eheleute eingehen.

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Acht große Irrtümer über Ehe und Scheidung.

Oft bin ich von Fragen oder Auffassungen meiner Mandanten überrascht, da ich meinte, dass jeder weiß, wie da die rechtliche Lage ist. Doch ich bin ja auch ein „Fachidiot“. Fragt man mich, wie ein Automotor aufgebaut ist, bin ich schließlich auch nur noch ein wandelndes Fragezeichen. Das vergessen wir Juristen nur gerne immer wieder.

 

Diese Erfahrungen haben mich bewogen, in diesem Blogartikel auf die häufigsten und folgenschwersten Irrtümer, mit denen Mandanten mich konfrontieren, einzugehen.

 

1. Ohne meine Zustimmung kann eine Scheidung erst nach 3 Trennungsjahren erfolgen.

Herzschmerz
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Eine Scheidung kann auch gegen den Willen eines Ehepartners bereits nach einem Jahr erfolgen. Maßgeblich ist allein, ob das Gericht die Ehe für gescheitert erachtet. Hierzu muß der Anwalt in Fällen der streitigen Scheidung, also, wenn ein Teil nicht einverstanden ist, genau vortragen. Er muß erklären, warum zumindest sein/-e Mandant/-in auf keinen Fall die Ehe fortführen will. Ein Indiz ist z. B., wenn ein neuer Partner im Spiel ist.

Neulich hatte ich so einen Fall:

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Gütertrennung – Das Aus für vermögensrechtliche Ansprüche?

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Häufig besteht der vermögendere Partner vor Eheschließung auf dem Abschluß eines Ehevertrages, in dem die Gütertrennung vereinbart wird.

Wenn die Eheleute sich dann später trennen behält grundsätzlich jeder sein Vermögen.

Das kann jedoch in vielen Fällen zu äußerst ungerechten Ergebnissen führen.

Hierzu ein paar Beispiele:

  1. Der Ehemann M gründet während der Ehe eine Schreinerei und die Ehefrau F übernimmt die komplette kaufmännische Seite, führt also die Büroarbeiten eigenständig durch. Beide sind sehr tüchtig und die Schreinerei floriert. Nach 15 Jahren hat die Schreinerei einen Verkehrswert von 200.000,-€. Nun trennt sich M von F.
  2. F arbeitet zwar nicht im Betrieb mit, gibt dem M aber aus ihrem Vermögen 50.000,€ als Startkapital zur Gründung des Betriebes.
  3. F gehört ein Grundstück, auf das die Eheleute ein Haus bauen wollen. M ist als Bauhandwerker vom Fach und baut das Haus überwiegend in Eigenleistung.

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