Schutzimpfung: Nur wenn beide Elternteile zustimmen

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Die Impfentscheidung muß nun doch von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden.

In meinem Artikel vom 15.03.2016 hatte ich von einer Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt berichtet, welche das Impfen der Kinder als eine Angelegenheit des täglichen Lebens ansah und damit klarstellte, dass derjenige, bei dem das Kind lebt, hierüber allein entscheiden kann.

Eine Mutter wollte ihre Kinder impfen lassen, der getrenntlebende Vater war dagegen. Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder, die bei der Mutter lebten.

Diese Entscheidung wurde nun zweitinstanzlich vom OLG Frankfurt aufgehoben.

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