Die Punktereform ist zum 01.05.2014 in Kraft getreten.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Bei Erreichen von 8 Punkten erfolgt nunmehr der Führerscheinentzug. (Vor der Punktereform geschah dies erst bei Erreichen von 18 Punkten)
Pro Verstoß werden nur noch bis zu 3 Punkte vergeben (früher waren es bis zum 7 Punkte).
1 Punkt gibt es für die folgenden Ordnungswidrigkeiten:
- Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
von mehr als 21 km/h bis 30 km/h - Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
von mehr als 26 km/h bis 40 km/h - Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
- Vorfahrtsverstoß
- Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Nichtbeachtung von Park- oder Halteverboten
- rechtswidriges Wenden, rückwärts Fahren und Abbiegen
- Außerachtlassung der Stütztlastvorschriften
- nicht ordnungsgemäße Sicherung gefährlicher Güter durch Verlader, Fahrzeugführer oder Beförderer
- fehlerhafte Bereifung und Lauffläche
- defekte, bzw. fehlerhafte Beleuchtung
- Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzervorschriften
- Nichteinhaltung der Vorschriften bei der Besetzung von Kraftomnibussen
- durch Verkehrshindernisse verursachte Verkehrsgefährdung
- Missachtung des Haltegebots eines Polizisten
- Verstoß gegen verkehrsrechtliche Anordnungen und Auflagen
- Verkehrswidriges Verhalten am Fußgängerübergang
- Fahren ohne Zulassung
- Verstoß gegen Ladungsvorschriften
- Nichteinhaltung von Personenförderungs- und Sicherungspflichten
- Versäumen der HU-Frist für KFZ und Anhänger
- Verstoß gegen die Vorschriften über Abmessung von KFZ und Fahrzeugkombinationen
- etc. (die Aufzählung ist nicht vollständig)
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