Umgangsrecht und Ferienreisen
Leben die Eltern getrennt, so möchten meistens beide in den Ferien mit den Kindern verreisen. Im Normalfall werden die Ferien zwischen dem Elternteil, bei dem die Kinder leben, und dem umgangsberechtigten Elternteil aufgeteilt.
Wenn der Umfang des Umgangs gerichtlich geregelt wurde, enthält er zumeist auch eine Ferienregelung. Dann steht fest, für welchen Zeitraum der Umgangsberechtigte das Kind in den Ferien zu sich nehmen darf. Doch darf er dann auch mit dem Kind in Urlaub fahren?
Für denjenigen, bei dem das Kind lebt, ist es meist eine Selbstverständlichkeit, mit dem Kind oder den Kindern in Urlaub zu fahren. Dieser Elternteil hält es in der Regel auch nicht für nötig, den anderen Elternteil um seine Zustimmung zu bitten. In vielen Fällen verweigert dieser Elternteil umgekehrt dem umgangsberechtigten Elternteil mit gleicher Selbstverständlichkeit, seinerseits mit dem Kind/den Kindern in Urlaub zu fahren.
Doch darf er das?
Und muß der Umgangsberechtigte dann auf den Urlaub mit Kind verzichten?
Sie ahnen es schon:
Es kommt darauf an!
Doch worauf?
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