Gütertrennung – Das Aus für vermögensrechtliche Ansprüche?
Häufig besteht der vermögendere Partner vor Eheschließung auf dem Abschluß eines Ehevertrages, in dem die Gütertrennung vereinbart wird.
Wenn die Eheleute sich dann später trennen behält grundsätzlich jeder sein Vermögen.
Das kann jedoch in vielen Fällen zu äußerst ungerechten Ergebnissen führen.
Hierzu ein paar Beispiele:
- Der Ehemann M gründet während der Ehe eine Schreinerei und die Ehefrau F übernimmt die komplette kaufmännische Seite, führt also die Büroarbeiten eigenständig durch. Beide sind sehr tüchtig und die Schreinerei floriert. Nach 15 Jahren hat die Schreinerei einen Verkehrswert von 200.000,-€. Nun trennt sich M von F.
- F arbeitet zwar nicht im Betrieb mit, gibt dem M aber aus ihrem Vermögen 50.000,€ als Startkapital zur Gründung des Betriebes.
- F gehört ein Grundstück, auf das die Eheleute ein Haus bauen wollen. M ist als Bauhandwerker vom Fach und baut das Haus überwiegend in Eigenleistung.