Kein Unterhalt für Frauen, die zu Unrecht behaupten, der Mann mißbrauche die Tochter
Leider geschieht es öfter einmal, daß Frauen, oft aus eigener Verletztheit und Wut in Bezug auf den Expartner, diesem fälschlicherweise unterstellen, daß er die gemeinsame Tochter mißbraucht hat.
Gleichwohl wird dann aber von dem vermeintlichen Kinderschänder Unterhalt verlangt.
In einem solchen Fall hat das OLG Hamm nunmehr entschieden, daß, wer zu Unrecht nachhaltig derart schwere Vorwürfe gegen den Ehemann und Unterhaltsgläubiger erhebt, seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat.
Die Ehefrau hatte nach der Trennung der Beteiligten im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens behauptet, ihr Mann habe die damals ca. sechsjährige Tochter mißbraucht.